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Pflegeberatungseinsätze

Pflegeberatungseinsätze nach § 37/ 3 SGB XI dienen als Nachweis für die Pflegekasse und zur Sicherstellung der Qualität in der häuslichen Versorgung. Erhält ein Pflegebedürftiger Pflegegeld von der Pflegeversicherung, weil er von einem Verwandten oder einer anderen Privatperson versorgt wird, so hat dieser die gesetzliche Verpflichtung Pflegeberatungsbesuche abzurufen. Die Pflegeberatungsbesuche durch eine besonders praxiserfahrene Pflegefachkraft von CURAmobil finden zuhause bei der zu pflegenden Person statt. Bei diesen Beratungsbesuchen legen wir besonderes Augenmerk darauf, dass die pflegebedürftige Person fachgerecht Zuhause gepflegt wird. Eine professionelle Beratung und Hilfestellung für die optimale Versorgung durch private Pflegepersonen in der gewohnten, häuslichen Umgebung stehen dabei an erster Stelle. Neben Durchführung dieser Besuche erledigen wir sämtlichen damit zusammenhängenden Schriftverkehr mit den Pflegekassen. Die entstehenden Kosten werden von
der Pflegeversicherung (ggf. anteilig von der Beihilfestelle) übernommen.

Die Pflegeberatungsbesuche müssen wie folgt abgerufen werden:

  • bei Einstufung in Pflegegrad 1 - 3 einmal im Halbjahr
  • bei Einstufung in Pflegegrad 4 - 5 einmal im Quartal
Pflegeberatungseinsätze