Grundpflege
Durch erfahrenes Pflegepersonal werden die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI umgesetzt.
Zur Grundpflege gehört unter anderem:
- Unterstützen bei der Körperpflege
- Unterstützen bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung bei Ausscheidung und Inkontinenzversorgung
- Betten, Lagern, Mobilisieren
- Transfer (z. B. Vom Bett in den Stuhl)
- Durchführen von Prophylaxen
