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Grundpflege

Durch erfahrenes Pflegepersonal werden die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB) XI umgesetzt.
Zur Grundpflege gehört unter anderem:

  • Unterstützen bei der Körperpflege
  • Unterstützen bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung bei Ausscheidung und Inkontinenzversorgung
  • Betten, Lagern, Mobilisieren
  • Transfer (z. B. Vom Bett in den Stuhl)
  • Durchführen von Prophylaxen