A
A

Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Die sogenannte Verhinderungspflege kann durch CURAmobil erfolgen.

 

Seit dem 1. Januar 2015 kann die Ersatzpflege von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr erfolgen. Außerdem können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege künftig für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflge kann dadurch bis auf 150 % des bisherigen Betrages ausgeweitet werden.

 

Seit dem 1. Januar 2016 wird auch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen im Jahr fortgewährt.

 

Ab dem 1. Januar 2017 stehen die Leistungen der Verhinderungspflege den Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu.

Verhinderungspflege