(§ 37.3 SGB XI)

Beratungsgespräch

  • Grundlage ist der Beratungseinsatz nach § 37,3 (kein Pflegegutachten)
  • Der Beratungsbesuch dient dazu, Sie in Ihrer häuslichen Pflege bestmöglich zu unterstützen. Hierzu wird die Pflege- und Betreuungssituation von uns professionell eingeschätzt
  • Daraufhin empfehlen wir Maßnahmen, die die häusliche Situation zu Ihrem Wohlbefinden verbessern
  • Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Formular festgehalten und von uns an die Pflegekasse übermittelt

Hinweis: Für Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.

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  • Investitionskosten

    In den Leistungen der Pflegekassen sind die betriebsnotwendigen Investitionskosten leider nicht einkalkuliert. Ambulante Pflegedienste sind verpflichtet, den Pflegebedürftigen diese Kosten privat in Rechnung zu stellen.

  • Rechnungslegung

    Die Rechnungslegung für Leistungen der Pflege- und Krankenkasse sowie Selbstzahler erfolgt durch unsere Verwaltung.

    Pflegeleistungen zum Nachschlagen (bundesgesundheitsministerium.de)

Betreuung Altenpflege. Oma im Rollstuhl und junge Pflegerin schaut ihr über die Schulter

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