(§ 37.3 SGB XI)
Beratungsgespräch
- Grundlage ist der Beratungseinsatz nach § 37,3 (kein Pflegegutachten)
- Der Beratungsbesuch dient dazu, Sie in Ihrer häuslichen Pflege bestmöglich zu unterstützen. Hierzu wird die Pflege- und Betreuungssituation von uns professionell eingeschätzt
- Daraufhin empfehlen wir Maßnahmen, die die häusliche Situation zu Ihrem Wohlbefinden verbessern
- Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Formular festgehalten und von uns an die Pflegekasse übermittelt
Hinweis: Für Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.
Lassen Sie sich gerne unverbindlich zu unseren Pflegeleistungen beraten.

Investitionskosten
In den Leistungen der Pflegekassen sind die betriebsnotwendigen Investitionskosten leider nicht einkalkuliert. Ambulante Pflegedienste sind verpflichtet, den Pflegebedürftigen diese Kosten privat in Rechnung zu stellen.
Rechnungslegung
Die Rechnungslegung für Leistungen der Pflege- und Krankenkasse sowie Selbstzahler erfolgt durch unsere Verwaltung.
Pflegeleistungen zum Nachschlagen (bundesgesundheitsministerium.de)
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