(SGB V)

Häusliche Krankenpflege

Folgende Angebote gehören unter anderem hierzu:

  • Medikamente stellen
  • Medikamentengabe
  • BTM- Pflasterwechsel
  • s.c. Injektionen als auch i.m. Injektionen
  • Wundversorgung
  • An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • Katheterwechsel
  • Dekubitusbehandlung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Überprüfung und Versorgung von Drainagen
  • Trachealkanülenversorgung
  • Inhalation
  • Insulininjektion

Die Voraussetzung für die Behandlungspflege ist, eine von einem Arzt ausgestellte Verordnung und eine entsprechende Genehmigung durch die Krankenkasse.

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Lassen Sie sich gerne unverbindlich zu unseren Pflegeleistungen beraten.

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  • Investitionskosten

    In den Leistungen der Pflegekassen sind die betriebsnotwendigen Investitionskosten leider nicht einkalkuliert. Ambulante Pflegedienste sind verpflichtet, den Pflegebedürftigen diese Kosten privat in Rechnung zu stellen.

  • Rechnungslegung

    Die Rechnungslegung für Leistungen der Pflege- und Krankenkasse sowie Selbstzahler erfolgt durch unsere Verwaltung.

    Pflegeleistungen zum Nachschlagen (bundesgesundheitsministerium.de)

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