(§ 39 SGB XI)

Verhinderungs­pflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Hier werden die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege übernommen. Sollte z. B. die übliche Pflegeperson ausfallen, wird der Pflegebedürftige trotzdem im vertrauten häuslichen Umfeld durch uns versorgt!

Der Grund der Verhinderung kann wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen beantragt werden. Das Budget der Verhinderungspflege kann auch mit dem Kurzzeitpflegebudget kombiniert werden.

Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse des Versicherten gestellt. Viele Pflegekassen stellen Online-Formulare zur Verfügung, welche nur noch ausgefüllt und abgeschickt werden müssen. Hierbei sind wir gerne behilflich!

Sobald die Kostenübernahme dann vorliegt, können wir tätig werden und Sie fürsorglich umsorgen.

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  • Investitionskosten

    In den Leistungen der Pflegekassen sind die betriebsnotwendigen Investitionskosten leider nicht einkalkuliert. Ambulante Pflegedienste sind verpflichtet, den Pflegebedürftigen diese Kosten privat in Rechnung zu stellen.

  • Rechnungslegung

    Die Rechnungslegung für Leistungen der Pflege- und Krankenkasse sowie Selbstzahler erfolgt durch unsere Verwaltung.

    Pflegeleistungen zum Nachschlagen (bundesgesundheitsministerium.de)

Betreuung Altenpflege. Oma im Rollstuhl und junge Pflegerin schaut ihr über die Schulter

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